Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Installieren der “Software”, stimmen Sie den Bedingungen der AGB’s zu. Die Bezeichnung “Software” umfasst auch sämtliche verbesserten und geänderten Fassungen, für die die Firma Piereck-Datentechnik eine Lizenz erteilt hat. Die Lizenz für dieses Exemplar der Software wird Ihnen als Endbenutzer erteilt.
Die Firma Piereck-Datentechnik gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung der Software, sofern Sie sich mit dem Folgenden einverstanden erklären:

1. BENUTZUNG DER SOFTWARE

Sie dürfen die Software auf einem Einzelstandort auf einer Festplatte oder einem sonstigen Speichermedium installieren; Sie dürfen die Software auf einem Dateiserver für die Benutzung auf einem Ortsnetz zum Zwecke der dauerhaften Installation auf Festplatten oder sonstigen Speichermedien installieren beziehungsweise die Software über ein solches Netzwerk betreiben; Sie dürfen Sicherheitskopien der Software anfertigen.

2. COPYRIGHT

Die Software ist geistiges Eigentum der Firma Piereck-Datentechnik und urheberrechtlich geschützt. Sie verpflichten sich, keine Änderungen, Anpassungen, Übertragungen, Rückübersetzungen, Dekompilierungen, Disassemblierungen oder sonstige Versuche anzustellen, dem Quellcode der Software auf die Spur zu kommen. Warenzeichen sind in Übereinstimmung mit der anerkannten Warenzeichenpraxis zu verwenden, inklusive Kennzeichnung des Namens des Warenzeicheninhabers. Warenzeichen dürfen ausschließlich zur Kennzeichnung des von der Software hergestellten und ausgedruckten Ausgabematerials benutzt werden. Diese Art der Warenzeichenbenutzung gewährt Ihnen keinerlei Eigentumsrechte im Hinblick auf das betreffende Warenzeichen. Mit Ausnahme des Obengenannten, gibt Ihnen der vorliegende Vertrag keine zur Software gehörigen geistigen Eigentumsrechte.

Bei Erwerb einer Freischaltung (Version ohne Passwortschutz) dürfen Teile oder die Software als Ganzes nicht in einer anderen Lösung kommerziell vertrieben werden.

3. ÜBERTRAGUNG

Sie dürfen die Software und die Dokumentation nicht vermieten oder verleasen und es darf keine Unterlizenz erteilt werden. Sie dürfen jedoch sämtliche Rechte zur Benutzung der Software auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen, unter der Bedingung, daß Sie alle Kopien, die sich in Ihrem Besitz befinden, vernichten .

4. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Sollte irgendein Teil dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt, die weiterhin ihre Gültigkeit und Durchführbarkeit behalten. Sie verpflichten sich, die Software nicht in ein Land zu verschiffen, befördern oder auszuführen oder in irgendeiner Weise zu nutzen, wenn dies durch den United Staates Export Administration Act oder irgendwelche anderen Exportgesetze, -bestimmungen oder -verordnungen untersagt wird. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen durch einen dazu bevollmächtigten Vertreter der Firma Piereck-Datentechnik unterzeichnet werden. Für weitere Einzelheiten in bezug auf dieses Endbenutzerabkommen steht Ihnen in Zukunft ein Exemplar dieses Abkommens zur Verfügung, nachdem Sie die Software installiert haben.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR DIE BRD

Die Firma Piereck-Datentechnik liefert Ihnen die Software “wie gesehen” ohne jegliche Gewährleistung. Die Firma Piereck-Datentechnik und seine Lieferanten

können für die Leistung oder die Ergebnisse, die Sie durch die Nutzung der Software oder des Begleitmaterials erzielen, nicht garantieren. Die Firma Piereck-Datentechnik und seine Lieferanten übernehmen weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden, und auch nicht dafür, dass die Software marktgängig oder für irgendeinen bestimmten Zweck geeignet ist. Die Firma Piereck-Datentechnik und seine Lieferanten haften in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden, für Folgeschäden oder Sonderschäden, einschließlich entgangenen Geschäftsgewinns oder entgangener Einsparungen; dies gilt selbst dann, wenn die Firma Piereck-Datentechnik auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde; auch Haftungen für Ansprüche Dritter sind ausgeschlossen. Keine der in dem vorliegenden Vertrag enthaltenen Bestimmungen schränkt die gesetzlichen Rechte irgendeiner Partei ein, die als Verbraucher auftritt.

6. ANWENDBARES RECHT FÜR DIE BRD

Auf diesen Vertrag finden die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung (mit Ausnahme der Anwendung des Kollisionsrechts). Das UN-Übereinkommen über Verträge über den Internationalen Warenkauf, das Einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und das Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, jegliche Gesetze, Bestimmungen oder Verordnungen irgendeines Rechtssystems, die auf den genannten Übereinkommen oder Einheitlichen Gesetzen beruhen, und die Anwendung dieser Übereinkommen und Einheitlichen Gesetze sowie die Anwendung jeglicher Gesetze, Bestimmungen oder Verordnungen irgendeines Rechtssystems, die darauf beruhen, sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Vertrag endet automatisch, wenn Sie die darin enthaltenen Bestimmungen trotz Nachfristsetzung nicht erfüllen.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENSERSATZ FÜR ÖSTERREICH.

Die Firma Piereck-Datentechnik liefert Ihnen die Software kostenlos und wie gesehen ohne jegliche Gewährleistung.

Die Firma Piereck-Datentechnik übernimmt keine Gewährleistung in Bezug auf die Leistung oder Ergebnisse, die Sie durch die Nutzung der Software oder der Dokumentation erhalten. Die Firma Piereck-Datentechnik übernimmt keinerlei Gewährleistung – ausdrücklich oder konkludent – in Bezug auf die Nichtverletzung von Rechten Dritter, die Verkäuflichkeit oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck. In keinem Fall haftet die Firma Piereck-Datentechnik oder seine Zulieferer Ihnen gegenüber für Folge- und mittelbarer Schäden und Schäden im Zusammenhang mit Nebenkosten, einschließlich Verlusten aus entgangenem Gewinn oder verlorenem Guthaben, selbst wenn ein Vertreter der Firma Piereck-Datentechnik über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden ist.

Die Firma Piereck-Datentechnik und seine Zulieferer übernehmen auch keine Haftung für jegliche Ansprüche Dritter. Die gesetzlichen Rechte, die einer Partei als Verbraucher zustehen, werden durch die Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Soweit eine Haftung auf Grund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten der Firma Piereck-Datentechnik oder seinen Zulieferern nicht ausgeschlossen werden kann, sind die oben genannten Beschränkungen nicht anwendbar.

8. GELTENDES RECHT FÜR ÖSTERREICH

Auf diese Vereinbarung finden die Gesetze Österreichs Anwendung (mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts). Das UN-Übereinkommen über Verträge über internationalen Warenkauf, das Einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und das Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, jegliche Gesetze, Bestimmungen oder Verordnungen irgendeines Rechtssystems, die auf den genannten Übereinkommen oder Einheitlichen Gesetzen beruhen, und die Anwendung dieser Übereinkommen und Einheitlichen Gesetze sowie die Anwendung jeglicher Gesetze, Bestimmungen oder Verordnungen irgendeines Rechtssystems, die darauf beruhen, sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Vertrag endet automatisch, wenn Sie die darin enthaltenen Bestimmungen nicht erfüllen. Sie werden darauf hingewiesen, dass die Ihnen zur Verfügung gestellte Information nicht zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität verwendet werden darf, nicht an Dritte weitergegeben werden darf, es sei denn, dass dies für die Herstellung der Interoperabilität notwendig ist, und auch für die Entwicklung, Vervielfältigung oder Verbreitung eines Programms mit im wesentlichen ähnlichen Ausdrucksformen oder für andere das Urheberrecht verletzende Handlungen nicht verwendet werden darf.

9. AUFHEBUNG DER HAFTUNG FÜR DIE SCHWEIZ

Die Gewährspflicht der Firma Piereck-Datentechnik für allfällige Sachmängel an den Software wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben.

Ihre Rechte, welche sich aus allfälligen zwingenden Gesetzesvorschriften zum Schutze des Konsumenten ergeben, werden durch die Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt.

10. ANWENDBARES RECHT FÜR DIE SCHWEIZ

Auf diesen Vertrag findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den Internationalen Warenkauf und das Einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über

bewegliche Sachen sind davon ausdrücklich ausgeschlossen. Die Firma Piereck- Datentechnik kann diesen Vertrag fristlos kündigen, wenn Sie die darin enthaltenen Bestimmungen nicht erfüllen. Soweit Sie nach Art. 21 des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes dazu befugt sind, die Software zu dekompilieren, um die Informationen zu erlangen, die notwendig sind, um die Software kompatibel mit

anderer Software zu machen, haben Sie zunächst die Firma Piereck-Datentechnik um die erforderliche Informationen zu bitten.

Die Firma Piereck-Datentechnik kann hierfür angemessene Bedingungen aufstellen und insbesondere eine angemessene Gebühr verlangen.

11. Rückgabe

Eine Rückgabe der gelieferten Software ist nur möglich, wenn sich Mängel nachweisen lassen, d.h. eine Installation der Software nicht möglich ist oder die CD beschädigt geliefert wurde. Eine Rückgabe wegen Nichtgefallen oder Falschbestellung ist nicht möglich, da die Firma Piereck-Datentechnik Demo-Versionen ihrer Softwareprodukte zum Testen zur Verfügung stellt, wodurch ein Fehlkauf ausgeschlossen wird.

12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Bezahlung der Ware bei Lieferung fällig. Ware, die durch Versand ausgeliefert wird, wird per Nachnahme abgerechnet. Hierfür wird eine Versandkostenpauschale und Nachnahmegebühr erhoben.

Mai 2020