Aktualisiert am 23. März 2022 von B. Piereck
Einstellungen in PiDA faktura 9.5
Grundsätzlich ist es erforderlich, dass in den Einstellungen von PiDA faktura 9.5 die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersätze 1 und 2 des jeweiligen Landes eingetragen werden.
Auch wenn Sie Kleinunternehmer sind, müssen beide gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersätze in den Einstellungen unter Einstellung 1 auf der Registerseite Nummernkreis hinterlegt werden.
Wenn Sie Mehrwertsteuer befreit arbeiten
In den einzelnen Vorgängen wie Angebot, Auftrag oder Rechnung, steht es Ihnen frei die Positionen ohne Mehrwertsteuersatz anzulegen. Dabei ist es nötig, dass bei der Neuanlage einer Position die beiden Felder (MwSt 1 und MwSt2) nicht ausgefüllt werden.
Die Gesamtsumme Ihres Vorgangs wird in dem Fall unten ohne MwSt. ausgewiesen.