Info zur MwSt. Angleichung

Aktualisiert am 23. März 2022 von B. Piereck

Ab dem 01.07.2020 werden in Deutschland die beiden MwSt.-Sätze 1 und 2 auf 16% bzw. 5% reduziert.
Sie können die beiden MwSt.-Sätze jederzeit in PiDA faktura hinterlegen.

Das müssen Sie machen:

In den Einstellungen des Programms werden zunächst die beiden MwSt.-Sätze hinterlegt und gespeichert. Dazu öffnen Sie die Einstellungen -> Einstellung 1 die Registerseite Nummernkreis. Unten finden Sie die Felder für die Hinterlegung der beiden Mehrwertsteuer-Sätze, die Sie mit den geminderten Steuersätzen überschreiben müssen.

Siehe Bild.

PiDA faktura, MwSt Angleichung

Wenn Sie nun einen neuen Vorgang wie z.B. einen Auftrag oder eine Rechnung anlegen und einen freien Artikel eintragen, der nicht in der Artikelverwaltung gespeichert ist, müssen Sie beim MwSt.-Satz 1 oder 2 den aktuellen MwSt.-Satz von 16% oder 5% eintragen.
Das ist die bekannte Verfahrensweise, wie in PiDA faktura ein freier Artikel grundsätzlich hinterlegt wird.

Arbeiten mit Artikeln aus der Artikelverwaltung

Wenn Sie nun einen Artikel aus der Artikelverwaltung verwenden und in einen Vorgang einfügen, bei dem 19% oder 7% hinterlegt wurde, ist das auch kein Problem.
Fügen Sie diesen Artikel, wie üblich, über die Artikelnummer in Ihren Vorgang ein.
In dem MwSt-Feld 1 oder 2 wird jetzt der alte MwSt-Satz aus der Artikelverwaltung eingelesen. Das liegt daran, dass zu diesem Artikel noch die 19% oder 7% hinterlegt sind.

Überschreiben Sie nun in Ihrem Vorgang einfach die 19% mit 16% oder aber die 7% mit 5% und verlassen Sie das Feld mit der Tabulator Taste.

Da nun der MwSt.-Satz überschrieben wurde, wird nun mit dem neuen MwSt.-Satz gearbeitet. Voraussetzung ist aber, dass zuvor in den Einstellungen wie bereits oben beschrieben, die neuen MwSt.-Sätze von 16% und 5% hinterlegt wurden.

Auf diese Art und Weise können Sie bis zur nächsten Angleichung der MwSt.-Sätze arbeiten, wenn Sie die MwSt. – Sätze in der Artikelverwaltung nicht extra angleichen möchten.

HINWEIS:

Alte Vorgänge / Neue Vorgänge

Die o.a. Verfahrensweise bezieht sich ausschließlich auf die Anlage von neuen Vorgängen (Angebote, Aufträge, Lieferscheine, Bestellungen oder Rechnungen).

Alte Vorgänge, bei denen der MwSt.-Satz von 19% enthalten ist, dürfen nach dem 01-07-2020 nicht kopiert oder abgeleitet (z.B. ein Angebot zur Rechnung generieren oder einen Auftrag zum Lieferschein generieren usw.) werden.

In diesem Fall muss ein neuer Vorgang mit dem neuen aktuellen MwSt.-Satz angelegt werden. Der neue Vorgang kann jetzt (mit dem neuen MwSt.-Satz) wie gewohnt kopiert oder abgeleitet (weiter verarbeitet) werden.

Sammelrechnung:
Bei einer Sammelrechnung, die nach dem 01-07-2020 erstellt wurde, dürfen keine Lieferscheine, die vor dem 01-07-2020 erstellt wurden, übergeben werden.
Es dürfen nur Lieferscheine übergeben werden, die nach dem 01-07-2020 erstellt wurden.

Wiederkehrende Rechnungen:
Auch hier können keine alten Vorgänge angelegt / verarbeitet werden.

Fazit:

Wenn alte Vorgänge weiter verarbeitet werden sollen, muss auf die Version PiDA faktura 9.3 geupdatet werden.

In der Version PiDA faktura 9.3 (aktuell noch in der Anpassung) ist ein Assistent vorhanden, der alle Artikel in der Artikelverwaltung mit Hilfe eines Assistenten automatisch auf die in den Einstellungen hinterlegten MwSt.-Säzte 1 und 2 angleicht und entsprechende VK Brutto Preise nachberechnet.
Weiterhin ist es möglich, über diesen Assistenten die Bruttopreise so zu belassen und den entsprechenden VK – Netto anzupassen.
Weitere Infos folgen.