PiDA faktura 9.3: Wenn die MwSt. angepasst werden muss

MwSt.-Anpassung

Vom 01-07-2020 bis 31-12-2020 wird der Mehrwertsteuersatz 1 und 2 z.B. in Deutschland auf 16% bzw. 5% gesenkt.

Wenn keine alten Vorgänge verarbeitet werden, reicht die normale Umstellung des MwSt.-Satzes in den Einstellungen des Programms. Werden in einem Vorgang Artikel aus der Artikelverwaltung mit der Artikelnummer eingelesen, wird der dort hinterlegte MwSt.-Satz eingelesen. Dieser kann mit dem aktuellen MwSt.-Satz in den Feldern MwSt.-Satz1 und 2 überschrieben werden. Das Feld ist anschließend mit der Tab-Taste zu verlassen.


Wenn alte Vorgänge verarbeitet werden sollen…

Mit alten Vorgängen sind z.B. Angebote, Aufträge, Lieferscheine, Rechnungen oder Bestellungen gemeint, die noch unter 19% bzw. 7% Mehrwertsteuer erstellt wurden.
Diese Vorgänge können mit der alten Version nicht weiter verarbeitet, also nicht zu einem anderen Vorgang generiert werden. Dazu zählt auch die Verarbeitung von Sammelrechnungen oder Wiederkehrenden Rechnungen.

Beispiel:

Ein Angebot, dass mit 19% oder 7% Mehrwertsteuer angelegt wurde, kann nicht nach dem 01.07.2020, wenn in den Einstellungen bereits der MwSt.-Satz von 16% und 5% hinterlegt wurde, z.B. zum Auftrag oder zur Rechnung generiert werden.
Das Gleiche gilt in anderen Modulen z.B. wenn ein Auftrag zur Rechnung generiert werden soll.

Alte Vorgänge kopieren

Auch das Kopieren von alten Vorgängen, die bereits mit dem MwSt.-Satz 1 von 19% oder MwSt.-Satz 2 von 7% angelegt wurden, können nach dem 01.07.2020 nicht kopiert werden.

Alte „wiederkehrende Rechnungen“ können ebenfalls nicht übernommen werden.

Fazit:
Wenn auf die „Weiterverarbeitung von alten Vorgängen“ verzichtet wird, kann mit der Version PiDA faktura 9.2 weiter gearbeitet werden.
In diesem Fall müssen nur in der Einstellung(1) die aktuellen MwSt.-Sätze hinterlegt werden.
Siehe nachfolgendes Foto:

PiDA faktura, MwSt Angleichung

PiDA faktura 9.3

Optimierungen
Neue Features

MwSt . – Angleichung mit Assistent

PiDA faktura 9.3

In PiDA faktura 9.3 wurde die MwSt.- Angleichung angepasst. Nachfolgend werden die Optimierungen beschrieben.
Installieren Sie daher das kostenpflichtige Update 9.3 erst dann, wenn Sie die nachfolgenden Änderungen gelesen haben.
Alle Arbeitsschritte, die Sie erledigen müssen (sollten) werden beschrieben.

Schritt 1

Als erster Schritt ist wichtig, dass Sie in den Einstellungen unter Einstellung 1 die aktuellen MwSt.-Sätze zum 01.07.2020 eintragen und auf den Button: Speichern klicken. Dieser Schritt muss durchgeführt werden.
Siehe Bild.

PiDA faktura, MwSt Angleichung

Schritt 2

Artikelverwaltung: Der MwSt.-Assistent

In der Artikelverwaltung ist ein MwSt.-Assistent eingebunden. Dieser wird über die Menüleiste: Funktionen -> MwSt. angleichen aufgerufen.

Dieser Schritt kann, muss aber nicht, durchgeführt werden.
(Wenn nur mit freien Artikeln gearbeitet wird oder der MwSt.-Satz der Artikel im Vorgang überschrieben wird.)

Mit diesem Assistenten können die Artikelpreise auf den aktuellen MwSt. Satz angeglichen und nachberechnet werden.
Wichtig ist, dass Sie vor der Umstellung der Preise in den Einstellungen die aktuellen MwSt.-Sätze hinterlegt haben.

Backup durchführen

Bevor Sie die Preise in der Artikelverwaltung angleichen, sollten Sie ein Backup durchführen.

Wenn Sie auf den Menüeintrag klicken, öffnet sich der nachfolgende Assistent.

PiDA faktura, Artikeln einen MwSt.-Satz zuordnen

Wenn Sie zzgl. MwSt. fakturieren

Assistent wenn in den Einstellungen zzgl. MwSt. eingestellt ist.

Wenn Sie zzgl. MwSt. fakturieren, können Sie alle Preise in der Artikelverwaltung mit dem o.a. Assistent anpassen lassen. Die aktuell in den Einstellungen eingetragenen MwSt.-Sätze werden in den Artikeln hinterlegt, bei denen auch ein MwSt.-Satz eingetragen ist.
Klickt man auf den ersten Button: Ausführen, werden alle Artikel, die den MwSt.-Satz 1 hinterlegt haben, angeglichen. Dabei wird der aktuelle MwSt.-Satz 1 automatisch zum Artikel hinterlegt UND der VK Brutto entsprechend nachberechnet / angeglichen.
Ebenso wird verfahren, wenn Sie den 2. Button: Ausführen anklicken für die Angleichung der Artikel mit hinterlegtem MwSt.-Satz 2.

PiDA faktura MwSt.- Assistent in der Artikelverwaltung

Wenn Sie inkl. MwSt. fakturieren

Assistent wenn in den Einstellungen inkl. MwSt. eingestellt ist.
In diesem Fall sehen Sie im Fenster die Option:
Bruttobetrag beibehalten

Wenn inkl. MwSt. fakturiert wird, also in der Einstellung (1) auf der Registerseite:

PiDA faktura, Assistent der Artikelverwaltung

Anzeige/Preis/Logo das Feld incl. MwSt. aktiviert ist, erscheint in dem Assistenten oben die zusätzliche Option:
Bruttopreis beibehalten.

In dem Assistent haben Sie nun folgende Möglichkeiten:

  • Den MwSt.-Satz anzugleichen und den VK Brutto eines Artikels nachberechnen zu lassen.
    In diesem Fall ist die Option: Bruttopreis beibehalten nicht aktiv.

    Beispiel vorher:
    MwSt.- Satz: 19%
    VK: 100
    VK brutto: 119

    Beispiel nachher:
    MwSt.-Satz: 16%
    Vk: 100
    VK brutto: 116
  • Den MwSt.-Satz angleichen und den VK Brutto eines Artikels beibehalten.
    In diesem Fall ist die Option: Bruttopreis beibehalten aktiv.
    Bei dieser Option bleibt der Bruttobetrag unverändert und der VK Preis wird nachberechnet.

    Beispiel vorher:
    MwSt.-Satz: 19%
    VK: 100
    VK brutto: 119

    Beispiel nachher:
    MwSt.-Satz: 16%
    VK: 102,59
    VK brutto: 119

In PiDA faktura 9.3:

  • Alte Vorgänge können kopiert werden. Der neue MwSt. Satz wird in der neuen Kopie berücksichtigt.
  • Alte Vorgänge können weiter verarbeitet werden. (z.B. Angebot zur Rechnung generieren usw.)
    Der neue MwSt.-Satz wird berücksichtigt.

    Lieferscheine:
    Wenn ein Lieferschein zur Rechnung generiert wird, zählt der MwSt. Eintrag des Lieferscheins, da hier das Leistungsdatum entscheidend ist.
    Ist der Lieferschein vor dem 01-07-2020 mit einem MwSt.-Satz von 19% erstellt worden und soll später (nach dem 01-07-2020) zur Rechnung generiert werden, wird als MwSt. Satz die 19% des Lieferscheins übernommen.
    Artikel mit 16% MwSt.-Satz können in dieser neu erstellen Rechnung nicht mehr hinzugefügt werden.
    In diesem Fall wäre eine neue Rechnung mit einem MwSt.-Satz von 16% zu erstellen.
  • Wiederkehrende Rechnung erhalten den aktuell eingetragenen MwSt.-Satz.

Sammelrechnungen

Eine Sammelrechnung kann nicht aus alten Lieferscheinen erstellt werden.
Wenn eine Rechnung nach dem 01-07-2020 als Sammelrechnung angelegt wird, dürfen keine Positionen von „alten Lieferscheinen“ (LS, die vor dem 01-07-2020) angelegt wurden, übernommen werden.

Wenn eine Sammelrechnung nach dem 01-07-2020 angelegt wird, dürfen nur Positionen von Lieferscheinen in die Sammelrechnung übernommen werden, die ebenfalls nach dem 01-07-2020 angelegt wurden.

PiDA faktura 9.3
Update

PiDA faktura Update

Systemvoraussetzungen
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PiDA faktura 9.3 ist nicht nur hinsichtlich der MwSt.-Angleichung angepasst worden.
Einen Auszug der neuen Features und Optimierungen sehen Sie hier.