Aktualisiert am 25. März 2026 von T. Piereck
Unterschiede einfach erklärt
Was soll verwendet werden: Stornorechnung oder Korrekturrechnung? Wir erklären, wann welche Rechnungsart verwendet wird und wie Unternehmen GoBD-konform korrigieren.

Rechnungen richtig korrigieren
Fehler in Rechnungen kommen im Geschäftsalltag immer wieder vor. Vielleicht wurde eine falsche Menge berechnet, der Preis stimmt nicht oder der falsche Kunde steht auf der Rechnung. In solchen Fällen stellt sich schnell die Frage: Was soll erstellt werden –Stornorechnung oder Korrekturrechnung?
Viele Unternehmen sind unsicher, welche Variante in welcher Situation korrekt ist. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Rechnungen nach dem Versand nicht einfach geändert werden dürfen. Stattdessen müssen Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden.
In diesem Artikel erklären wir den Unterschied zwischen Stornorechnung und Korrekturrechnung (auch Rechnungskorrektur) wann welche Methode eingesetzt wird und wie Unternehmen dabei die Anforderungen der GoBD erfüllen.
Der Begriff Stornorechnung ist im deutschen Steuerrecht nicht ausdrücklich definiert. In der Praxis wird er jedoch häufig verwendet, um eine bereits ausgestellte Rechnung vollständig rückgängig zu machen. Rechtlich handelt es sich dabei um eine Form der Rechnungsberichtigung, die sich aus den Regelungen zur Rechnungsstellung im
§ 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) ergibt.
Was ist eine Stornorechnung?
Eine Stornorechnung wird erstellt, um eine bereits ausgestellte Rechnung vollständig aufzuheben. Dabei wird die ursprüngliche Rechnung durch eine neue Rechnung mit negativen Beträgen ausgeglichen.
Die ursprüngliche Rechnung bleibt dabei weiterhin im System vorhanden, wird jedoch durch die Stornorechnung neutralisiert.
Dieses Verfahren sorgt dafür, dass die Buchhaltung transparent und nachvollziehbar bleibt.

Wann eine Stornorechnung notwendig ist
Eine Stornorechnung wird vor allem dann verwendet, wenn eine Rechnung grundsätzlich falsch ist.
Typische Beispiele sind:
- falscher Rechnungsempfänger
- falsche Rechnungsadresse
- falsches Rechnungsdatum
- komplett falsche Leistung
- mehrere Fehler in einer Rechnung
In solchen Fällen ist es meist einfacher und sauberer, die Rechnung komplett zu stornieren und anschließend eine neue korrekte Rechnung zu erstellen.

Was ist eine Korrekturrechnung?
Eine Korrekturrechnung wird erstellt, wenn nur einzelne Werte oder Positionen einer Rechnung angepasst werden müssen.
Dabei bleibt die ursprüngliche Rechnung bestehen. Stattdessen wird eine zusätzliche Rechnung erstellt, die die Differenz korrigiert.
Diese Differenz kann entweder:
- positiv sein (z. B. Nachberechnung)
- negativ sein (z. B. Preisnachlass)
Wann eine Korrekturrechnung sinnvoll ist
Eine Korrekturrechnung wird verwendet, wenn die ursprüngliche Rechnung grundsätzlich korrekt ist, aber kleinere Anpassungen erforderlich sind.
Typische Situationen sind:
- falscher Preis einer Position
- falsche Menge
- Rabatt wurde vergessen
- Teilrückgabe einer Ware
- nachträgliche Preisvereinbarung
In solchen Fällen wird nur der Differenzbetrag korrigiert, ohne die gesamte Rechnung aufzuheben.
Der wichtigste Unterschied zwischen Stornorechnung und Korrekturrechnung
Vergleich der beiden Rechnungsarten
Der wichtigste Unterschied liegt darin, wie stark die ursprüngliche Rechnung verändert werden muss.
Eine Stornorechnung hebt die komplette Rechnung auf. Danach wird meist eine neue Rechnung erstellt.
Eine Korrekturrechnung hingegen passt nur einzelne Beträge an und ergänzt die ursprüngliche Rechnung um eine Differenz.
Kurz zusammengefasst:
Storno: komplette Rechnung rückgängig machen
Korrektur: einzelne Fehler berichtigen
Welche Variante Unternehmen häufiger nutzen
In der Praxis werden beide Varianten regelmäßig eingesetzt. Welche Methode verwendet wird, hängt davon ab, wie umfangreich der Fehler in der Rechnung ist.
Bei kleineren Anpassungen ist eine Korrekturrechnung meist die einfachere Lösung. Bei größeren Fehlern empfiehlt sich hingegen eine vollständige Stornierung der Rechnung.

Warum Rechnungen nicht einfach geändert werden dürfen
GoBD-Anforderungen für Rechnungen
Nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen)dürfen Rechnungen nach dem Versand nicht mehr verändert werden.
Der Grund dafür ist die sogenannte revisionssichere Dokumentation.
Das bedeutet:
- jede Rechnung muss nachvollziehbar bleiben
- Änderungen müssen dokumentiert werden
- Manipulationen sollen verhindert werden
Wie Unternehmen GoBD-konform korrigieren
Um diese Anforderungen zu erfüllen, dürfen Rechnungen nicht einfach bearbeitet werden.
Stattdessen müssen Änderungen über:
- Stornorechnungen
- Korrekturrechnungen
durchgeführt werden.
So bleibt jederzeit nachvollziehbar:
- welche Rechnung ursprünglich erstellt wurde
- welche Änderungen später erfolgt sind
- warum diese Anpassungen notwendig waren

Kurz und Knapp
Stornorechnung oder Korrekturrechnung richtig einsetzen
Ob eine Stornorechnung oder eine Korrekturrechnung erstellt werden sollte, hängt vom Umfang des Fehlers ab.
Wenn eine Rechnung grundsätzlich falsch ist, sollte sie vollständig storniert und neu erstellt werden. Wenn hingegen nur einzelne Beträge angepasst werden müssen, reicht in der Regel eine Korrekturrechnung aus.
Wichtig ist dabei immer, dass Änderungen transparent und GoBD-konform dokumentiert werden.
So bleiben Rechnungen auch bei späteren Prüfungen jederzeit nachvollziehbar.
FAQ
Häufige Fragen zu Storno- und Korrekturrechnungen
Was ist der Unterschied zwischen Stornorechnung und Korrekturrechnung?
Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass eine Stornorechnung eine komplette Rechnung aufhebt, während eine Korrekturrechnung nur einzelne Beträge oder Positionen anpasst. Bei einer Stornorechnung wird die ursprüngliche Rechnung vollständig storniert und meist eine neue Rechnung erstellt. Eine Korrekturrechnung hingegen gleicht nur die Differenz aus.
Wann muss eine Rechnung storniert werden?
Eine Rechnung sollte storniert werden, wenn sie grundsätzlich falsch erstellt wurde. Typische Gründe sind ein falscher Rechnungsempfänger, falsche Rechnungsdaten oder eine komplett falsche Leistung. In diesem Fall wird die ursprüngliche Rechnung durch eine Stornorechnung aufgehoben und anschließend eine neue Rechnung erstellt.
Wann erstellt man eine Korrekturrechnung?
Eine Korrekturrechnung wird erstellt, wenn nur einzelne Positionen oder Beträge korrigiert werden müssen. Beispielsweise bei falschen Mengen, Preisänderungen oder nachträglichen Rabatten. Dabei bleibt die ursprüngliche Rechnung bestehen und wird lediglich durch eine Differenzrechnung ergänzt.
Darf man eine Rechnung nachträglich einfach ändern?
Nein. Nach den GoBD dürfen Rechnungen nach dem Versand nicht mehr verändert werden. Änderungen müssen immer über eine Stornorechnung oder Korrekturrechnung erfolgen, damit alle Anpassungen nachvollziehbar dokumentiert sind.
Wie Sie eine Stornorechnung oder Korrekturrechnung mit PiDA faktura anlegen können, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: Rechnung nach Versand ändern.
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